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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09 (https://dejure.org/2010,10503)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09 (https://dejure.org/2010,10503)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - L 19 (20) AS 45/09 (https://dejure.org/2010,10503)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 7 AS 62/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Er trägt vor, dass unter Beachtung der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.12.2008, L 7 AS 62/08 - das Sozialgericht zu dem Ergebnis hätte gelangen müssen, dass die mit einer Rückzahlungsverpflichtung belegten zinslosen Darlehen seiner Eltern nicht als Einkommen zu qualifizierende bedarfsmindernde Einnahme zu berücksichtigen seien.

    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Geldzuflüsse aus einem Darlehen als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu werten sind (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.07.2008 - L 13 AS 97/08 ER, Brühl in LPK-SGB II, § 11 Rn 24, wonach Darlehen, die zur Unterhaltsdeckung verwendet werden können, berücksichtigungsfähige Einkommen darstellen; LSG NRW, Urteil vom 11.12.2008 - L 7 AS 62/08 - Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl. § 11 Rn 29; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 11 Rn 42e, wonach Mittel aus einem Darlehen nicht als Einkommen anzusehen sind, es sei denn, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung (rechtlich oder faktisch) entfällt).

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Der Senat folgt nicht der vom 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vertretenen Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber im SGG unausgesprochen vorausgesetzt hat, dass dann, wenn das Landesrecht eine Beteiligtenfähigkeit der Behörde anordnet, zwangsläufig diese Behörde auch für ihren Rechtsträger prozessführungsbefugt ist und damit im Fall der Anordnung der Beteiligtenfähigkeit der Behörde durch den Landesgesetzgeber ausschließlich die Behörde und nicht der Rechtsträger richtiger Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - Rn 14 m.w.N.; ebenso anscheinend der 1. Senat des Bundessozialgerichts für den Fall der isolierten und kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 56 SGG: Urteil vom 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R - ohne nähere Begründung; a. A. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R -, der ohne nähere Begründung eine Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen als Beklagte bezeichnet und keinen Anlass für eine Rubrumsberichtigung gesehen hat; BSG, Urteil vom 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R -, wonach der Rechtsträger wie auch die Behörde, die in seinem Namen handelt, beteiligtenfähig sind).

    Gesetzlicher Vertreter des Kreises N ist nach § 42 Buchst. e KrO NRW der Landrat (vgl. BSG, Urteil vom 23.04.209 - B 9 SB 3/08 R).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Nach § 5 der Durchführungssatzung SGB II umfasst die Übertragung der Aufgaben nach § 1 die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung von Verwaltungsakten nach den Vorschriften des SGB X sowie die Geltungmachung und Durchsetzung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen im Sinne des SGB X. Damit ist die Stadt Porta Westfalica gegenüber dem Kläger im Außenverhältnis materiell zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden betreffend die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nach den Vorschriften des SGB X sowie zur Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach § 50 SGB X berechtigt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R - LSG NW, Urteil vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06).

    Der Senat folgt nicht der vom 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vertretenen Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber im SGG unausgesprochen vorausgesetzt hat, dass dann, wenn das Landesrecht eine Beteiligtenfähigkeit der Behörde anordnet, zwangsläufig diese Behörde auch für ihren Rechtsträger prozessführungsbefugt ist und damit im Fall der Anordnung der Beteiligtenfähigkeit der Behörde durch den Landesgesetzgeber ausschließlich die Behörde und nicht der Rechtsträger richtiger Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - Rn 14 m.w.N.; ebenso anscheinend der 1. Senat des Bundessozialgerichts für den Fall der isolierten und kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 56 SGG: Urteil vom 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R - ohne nähere Begründung; a. A. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R -, der ohne nähere Begründung eine Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen als Beklagte bezeichnet und keinen Anlass für eine Rubrumsberichtigung gesehen hat; BSG, Urteil vom 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R -, wonach der Rechtsträger wie auch die Behörde, die in seinem Namen handelt, beteiligtenfähig sind).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Dabei kommt es bei der gebotenen Auslegung der Bescheide nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern allein wie der Empfänger selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der angefochtenen Bescheide unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen muss (BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Der Senat folgt nicht der vom 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vertretenen Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber im SGG unausgesprochen vorausgesetzt hat, dass dann, wenn das Landesrecht eine Beteiligtenfähigkeit der Behörde anordnet, zwangsläufig diese Behörde auch für ihren Rechtsträger prozessführungsbefugt ist und damit im Fall der Anordnung der Beteiligtenfähigkeit der Behörde durch den Landesgesetzgeber ausschließlich die Behörde und nicht der Rechtsträger richtiger Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - Rn 14 m.w.N.; ebenso anscheinend der 1. Senat des Bundessozialgerichts für den Fall der isolierten und kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 56 SGG: Urteil vom 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R - ohne nähere Begründung; a. A. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R -, der ohne nähere Begründung eine Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen als Beklagte bezeichnet und keinen Anlass für eine Rubrumsberichtigung gesehen hat; BSG, Urteil vom 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R -, wonach der Rechtsträger wie auch die Behörde, die in seinem Namen handelt, beteiligtenfähig sind).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Zudem kann auf ihm beigefügte Unterlagen und Anlagen, aber auch auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R - Urteil vom 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 - Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R - BSG, Urteil vom 20.04.2006 - B 7 AL 58/03 R ).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Im Gegensatz zum finanzgerichtlichen Verfahren, in dem die Prozessstandschaft der Finanzbehörden für den Rechtsträger vom Bundesgesetzgeber grundsätzlich festgelegt wurde (§ 63 FGO), bzw. zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem der Bundesgesetzgeber die Befugnis des Landesgesetzgebers zur Anordnung der Prozessführungsbefugnis von Behörden auf bestimmte Verfahrensarten beschränkt hat (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.2002 - 9 VR 11/02 - und - 5 C 25/01-, wonach eine Behörde, die nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO verklagt werden kann, in Prozessstandschaft für das Land handelt), enthält das SGG keine Bestimmung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine beteiligtenfähige Behörde für ihren Rechtsträger als Prozessstandschafter im Verfahren auftreten kann.
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Zudem kann auf ihm beigefügte Unterlagen und Anlagen, aber auch auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R - Urteil vom 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 - Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R - BSG, Urteil vom 20.04.2006 - B 7 AL 58/03 R ).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Der Senat folgt nicht der vom 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vertretenen Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber im SGG unausgesprochen vorausgesetzt hat, dass dann, wenn das Landesrecht eine Beteiligtenfähigkeit der Behörde anordnet, zwangsläufig diese Behörde auch für ihren Rechtsträger prozessführungsbefugt ist und damit im Fall der Anordnung der Beteiligtenfähigkeit der Behörde durch den Landesgesetzgeber ausschließlich die Behörde und nicht der Rechtsträger richtiger Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - Rn 14 m.w.N.; ebenso anscheinend der 1. Senat des Bundessozialgerichts für den Fall der isolierten und kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 56 SGG: Urteil vom 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R - ohne nähere Begründung; a. A. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R -, der ohne nähere Begründung eine Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen als Beklagte bezeichnet und keinen Anlass für eine Rubrumsberichtigung gesehen hat; BSG, Urteil vom 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R -, wonach der Rechtsträger wie auch die Behörde, die in seinem Namen handelt, beteiligtenfähig sind).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09
    Zudem kann auf ihm beigefügte Unterlagen und Anlagen, aber auch auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R - Urteil vom 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 - Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R - BSG, Urteil vom 20.04.2006 - B 7 AL 58/03 R ).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2008 - L 13 AS 97/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vom Dritten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 5/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 19 AS 1845/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Damit ist die Stadt N gegenüber den Klägern im Außenverhältnis materiell zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden betreffend die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nach den Vorschriften des SGB X sowie zur Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach § 50 SGB X berechtigt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R - LSG NW, Urteil vom 22.08.2006 - L 1 AS 5/06 - und vom 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2012 - L 19 AS 566/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt dabei nach § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum aufgrund der besonderen Teile des Gesetzbuches anzurechnen sind, der Beginn des Anrechnungszeitraumes (vgl. Urteil des Senats v 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09 = juris Rn. 40 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 19 AS 2042/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt nach § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum aufgrund der besonderen Teile des Gesetzbuches anzurechnen sind, der Beginn des Anrechnungszeitraumes (vgl. Urteil des Senats v 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09 = juris Rn. 40 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2012 - L 19 AS 1914/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt nach § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum aufgrund der besonderen Teile des Gesetzbuches anzurechnen sind, der Beginn des Anrechnungszeitraumes (vgl. Urteil des Senats v 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09 = juris Rn. 40 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2010 - L 19 AS 1140/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Er ist als Behörde nicht prozessführungsbefugt für seine Rechtsträgerin, die Stadt H, die in sozialgerichtlichen Verfahren betreffend die Ansprüche nach dem SGB II zumindest passiv legitimiert ist (vgl. hierzu LSG NW Urteil vom 11.08.2008 - L 19 AS 7/07 -, und vom 08.02.2010 - L 19 (20) AS 45/09 - mit Darstellung des Meinungsstands).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 13 AS 35/08
    Denn aus der obergerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich ohne Weiteres, dass es sich bei den Entscheidungen über die Aufhebungen von Leistungen nach dem SGB II nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X - wie im vorliegenden Fall - gemäß §§ 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II, 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III nicht um Ermessensentscheidungen, sondern - immer - um gebundene Entscheidungen handelt (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2010 - L 19 (20) AS 45/09 - juris Rn. 44; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2007 - L 12 AS 1181/07 - juris Rn. 28).
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